Archiv des Autors: Ralf

Stadtradeln 2024 – Mach‘ mit im RSCH-Team

Harsefeld nimmt auch in diesem Jahr am Stadtradeln teil. Es findet statt im Zeitraum vom Mittwoch den 1. Mai bis Dienstag den 21. Mai. Auf der Landkreisseite findest Du eine Beschreibung der Aktion einschließlich einer Übersicht über die geplanten Termine.

Hier geht’s zur Seite unserer Kommune.

Natürlich sind auch wir wieder dabei. Du bist herzlich eingeladen mit uns für Harsefeld und den Landkreis Stade Kilometer zu sammeln.
Über diesen Link kannst Du Dich direkt registrieren oder einloggen und bei uns einklinken:
https://www.stadtradeln.de/index.php?id=171&L=0&team_preselect=4692

Hier siehst Du unseren aktuellen Stand:

Stadtradeln – Mach‘ mit im RSCH-Team!

Harsefeld nimmt auch in diesem Jahr am Stadtradeln teil. Es findet statt im Zeitraum vom Freitag den 5. Mai bis Donnerstag den 25. Mai. Auf der Landkreisseite findest Du eine Beschreibung der Aktion und hier eine Übersicht über die geplanten Termine einschließlich der Auftaktveranstaltung um 12 Uhr am Stadeum.

Hier geht’s zur Seite unserer Kommune.

Natürlich sind auch wir wieder dabei. Du bist herzlich eingeladen mit uns für Harsefeld und den Landkreis Stade Kilometer zu sammeln.
Über diesen Link kannst Du Dich direkt registrieren oder einloggen und bei uns einklinken:
https://www.stadtradeln.de/index.php?id=171&L=0&team_preselect=2050

Hier siehst Du unseren aktuellen Stand:

Neue Trikots zum 15-jährigen Bestehen

15 Jahre wird der RSC Harsefeld 2007 schon alt! Hurra! Das wird im Mai an einem verlängerten Wochenende in Winterberg/Sauerland gefeiert.

In den letzten Jahren sind zahlreiche neue Bikerinnen und Biker zu uns gestoßen. Wir hoffen, dass noch viele weitere ein Auge auf uns geworfen haben und nur noch einen kleinen Ruck brauchen, um mal bei uns mitzuradeln oder bei unserem monatlich stattfindenden Stammtisch dabei zu sein.

Nach einer so langen Zeit in blau-weiß-schwarz wollten wir unser Outfit aufpeppen. Das Jubiläum ist ein guter Anlass. Das Trikot sollte für andere Verkehrsteilnehmer gut sichtbar sein, zeitgemäß aussehen und sowohl die alten RSCH-ler, die Neuen sowie potentielle Interessent:innen ansprechen. Wir finden, dass unser Design-Team hervorragende Arbeit geleistet hat. Was meint ihr?

So sieht es aus.

Weitere Ansichten der neuen Teile findest Du hier unter Über uns/Trikots.

 

 

Stadtradeln mit dem RSC Harsefeld

Wir laden Dich ein, im RSC Harsefeld-Team am Stadtradeln teilzunehmen. Beim Stadtradeln kannst Du vom 2. bis zum 22. September Kilometer für Dein Team, für Harsefeld und den Landkreis sammeln.

Horneburg und Jork waren die ersten Stadtradelteilnehmer im Landkreis, glaube ich. Harsefeld kam später dazu und jetzt findet das Stadtradeln im ganzen Landkreis statt. Toll!

Unser Team heißt „RSC Harsefeld and friends„. „and friends“ soll heißen, dass Du bei uns mitmachen kannst, auch wenn Du Dich (noch) nicht als Clubmitglied fühlst aber dennoch zu den Siegern gehören möchtest. 😉 Jedenfalls versuchen wir, als Sieger auf’s Treppchen zu kommen. Mit Dir steigt die Wahrscheinlichkeit, das zu schaffen. Aktuell (17.8.21) sind wir 12 Personen.

Über diesen Link kannst Du Dich direkt für unser Team registrieren: https://www.stadtradeln.de/index.php?id=171&L=0&team_preselect=62358

Willkommen im Team! 🙂

RSCH-Stammtisch – Endlich wieder

Endlich wieder Stammtisch! In diesem Monat am

Freitag, den 20. um 19 Uhr im Eiscafé Dante.

Das Farmer’s Inn gibt’s ja nicht mehr…

Nicht jeder von uns hat Zeit oder ist in der Lage an den Dienstagstrainings und Ausfahrten teilzunehmen. Um trotzdem „dabei“ sein zu können, gibt es unseren Stammtisch am 3. Freitag eines jeden Monats. Coronabedingt mussten wir lange darauf verzichten. Aber jetzt dürfen wir wieder. Endlich.

Das sind die aktuellen Regeln:

  • maximal 10 Personen aus bis zu 10 verschiedenen Haushalten
  • plus Genesene, Geimpfte
  • in der Gastronomie innen und außen: kein Test erforderlich, Maske darf am Platz abgenommen werden

Bitte anmelden unter info@rsc-harsefeld.de oder in unserer WhatsApp-Gruppe, damit Paolo genügend Plätze reservieren kann.

Zeitfahren Hamburg-Berlin am 9. Okt. 2021

Zeitfahren Hamburg-Berlin 2013

Die vielen Corona-Impfungen und Schutzmaßnahmen machen es möglich: Es kehrt wieder ein Stück Normalität in die Freizeitradsport ein. Endlich!

Am 9. Oktober findet das fast schon traditionelle Rennrad Einzel- und Teamzeitfahren von Hamburg nach Berlin statt. Veranstalter ist der Audax Club Schleswig-Holstein v. 2000 e.V. und der RSC Harsefeld ist wieder dabei. In diesem Jahr mit einem Team bestehend aus: Christian, Heiko, John, Ralf und Torsten und dem Einzelfahrer Peter.

Die Teilnehmerzahl ist auf 200 Radfahrende begrenzt. Anmelden konnte man sich über das Internet ab Montag, 9.8.21, 6 Uhr. In weniger als 50 Minuten waren alle Startplätze vergeben.

Sofern bestimmte Rahmenbedingungen erfüllt sind, darf man die Strecke frei wählen. Wir werden voraussichtlich diese Strecke mit von Torsten vorgeschlagenen Änderungen entlang fahren. Neu ist u.a.

  • bei Tespe und Avendorf geht’s auf dem Elbdeich entlang anstatt auf der Elbuferstraße
  • ab Neu Darchau geht’s nun über die Elbuferstraße nach Hitzacker anstatt durchs Binnenland
  • die Einfahrt ab Nauen nach Berlin.

Hier der Link zu Komoot für diejenigen, die dort ein Konto haben:
https://www.komoot.de/tour/466748354?share_token=amqYsbQSWF4zBcLCGZ2HdEYvIzRs3mn0G0zMj3Qmn5rgt5t4aS&ref=wtd

Landkreis provoziert Streitigkeiten auf dem Steinbeckweg

Klare Regeln, die die Mehrheit der Bevölkerung als gut und richtig anerkennt, sichern den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Unklare oder widersprüchliche Regeln untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Verwaltung und in deren Regelungskompetenz. Verstärkt wird der Vertrauensverlust, wenn Behörden mangelhafte Regeln nicht nachbessern oder willkürlich auslegen, sondern herumlavieren und den Eindruck vermitteln: „Schrei‘ Du nur. Gegen uns kommst Du nicht an.“ So ein Verwaltungshandeln führt zu Politikverdrossenheit und einem Werteverfall. Am Ende macht jeder, was er will. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Und wo ein Kläger ist, da müssen Gerichte klären, wozu Politik und Verwaltung nicht in der Lage waren.

Im konkreten Fall provozieren die Schilder mit den Radfahrverbotspiktogrammen – hoffentlich nur verbale – Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich auf die Hinweisschilder (Radfahren verboten), und Menschen, die sich auf die Schutzgebietsverordnung (Radfahren erlaubt) berufen. Beide glauben sich im Recht. Verantwortlich ist der Landkreis.

Dieser Anlass für Streitigkeiten muss beseitigt, der Rechtsfrieden gesichert werden. Das ist einfach. Denn die Rechtslage ist klar: Bürgerrechte dürfen nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen eingeschränkt werden. Im Naturschutzgebiet (NSG) „Aueniederung und Nebentälter“ gilt die im Dezember 2018 Recht gewordene Schutzgebietsverordnung. Darin ist das Fahrradfahren geregelt. Unter  § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 steht, untersagt ist, „das Gebiet außerhalb gekennzeichneter Wege mit Fahrrädern zu befahren.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Fahrradfahren auf gekennzeichneten Wegen erlaubt ist.
Zwei Jahre später, im Dezember 2020, kennzeichnete der Landkreis den Steinbeckweg mit über 20 Schildern, die auf das NSG hinweisen und mit einem Radfahrverbotspiktogramm fälschlich den Eindruck vermitteln, das Radfahren sei auf diesem Weg verboten.
Diese Piktogramme sind zu entfernen.

Im Januar diesen Jahres wies ich den Landkreis erstmals auf den Widerspruch zwischen der maßgeblichen Verordnung und den Verbotspiktogrammen auf den Hinweisschildern hin. Das angebliche Radfahrverbot war seitdem Thema im zuständigen Kreisausschuss und in Gesprächen mit den Kreistagsmitgliedern und Landratskandidaten Björn Protze (SPD) und Kai Seefried (CDU). Dennoch wurde der Widerspruch bis heute nicht aufgelöst.

Weil Politik und Verwaltung bisher versagten, müssen wohl wieder die Gerichte entscheiden. Als wenn die nicht genug zu tun hätten. Oder gibt es eine andere Möglichkeit als eine Selbstanzeige wegen Fahrradfahrens auf dem gekennzeichneten Steinbeck-Wanderweg und den Marsch durch die Instanzen? Wie lange dauert das? Wie lange soll die Rechtsunsicherheit fortbestehen? Geht das wirklich nicht anders?

So ist das Fahrradfahren in NSG im Landkreis geregelt: Liste (PDF)

Landkreis weitet Radfahrverbot aus

Der Landkreis weitet das Radfahrverbot auf das gesamte Naturschutzgebiet (NSG) „Aueniederung und Nebentäler“ aus.

Dr. Uwe Andreas, Leiter des Naturschutzamtes, schrieb mir am 19.5.21 im Auftrag des Landkreises:
„Ihre Frage, ob die Verbotsvorschrift des § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 der Naturschutzgebietsverordnung Aueniederung und Nebentäler das Fahrradfahren im gesamten NSG-Gebiet erfasst, mithin auch den Steinbeck-Wanderweg, und ob das Befahren eines Weges innerhalb des NSG-Gebietes mit dem Fahrrad nur dann zulässig ist, wenn dieser Weg dafür besonders gekennzeichnet ist, muss somit nach der Rechtsprechung eindeutig mit JA beantwortet werden.“

Ich verstehe diese Aussage so, dass das Fahrradfahren nach Auffassung des Landkreises auch auf folgenden Wegen im NSG Aueniederung und Nebentäler verboten und mit Bußgeld bedroht ist:

  • Kakerbeck – Doosthof, Auequerung/Weg(e) zur Aue
  • Ohrensener Weg zwischen Hollenbeck und Ohrensen Bahntunnel und Auequerung
  • Ohrensener Weg – Klein Hollenbeck, südlich der Bahnlinie
  • Ohrensener Weg – Bargstedt, nördlich der Bahnlinie
  • Ohrensener Weg – Heuberg/Harsefelder Straße
  • Ohrensener Weg – Am Bockelfeld
  • Wiesenweg – Harsefelder Straße
  • Brandenweg Steinbeck-Brücke
  • Bockelsberg – Brandenweg
  • Daudiecker Weg
  • Daudieck – Bliedersdorf
  • Horneburg Mühlenkamp – Postmoor
  • Horneburg Mühlenkamp – Horneburg Auedamm zwischen B73 und Bahnlinie

Bei den Beratungen über die Neufassung der Schutzgebietsverordnung im April 2018 im Bau- und Verwaltungsausschuss des Flecken Harsefeld ließ der „Verordnungsgeber“, also der Landkreis, noch verlauten, dass es keine Ausweitung der Nutzungseinschränkungen geben werde. Nur deshalb stimmten die Ratsmitglieder damals zu, siehe Vorlage 2018/FL-0195.

Das soll nun nicht mehr gelten?

Ich gehe davon aus, dass der „Verordnungsgeber“ die Harsefelder Ratsmitglieder damals nicht belogen hat. Ich glaube, er war willens und der Meinung, die neue Verordnung so formuliert zu haben, dass es zu keinen weiteren Nutzungseinschränkungen kommt.

Was bedeutet das für uns Bürgerinnen und Bürger und für die Kommunen im Landkreis, wenn der Landkreis eigene Vordnungen heute so und morgen anders auslegt?

Was bedeutet das für uns, wenn der Landkreis juristisch spitzfindig wird und anmerkt, man hätte ja vor 2 Jahren gegen die neue Verordnung klagen können. – Allerdings sagte er damals ja, es werde keine Nutzungseinschränkungen geben…

Sollen wir darauf vertrauen, dass der Landkreis schon nicht einschreitet, wenn man doch im Naturschutzgebiet Fahrrad fährt? Er schreitet ja auch nicht gegen in Niedersachsen verbotene Schottergärten ein. Weil er kein Personal dafür hat, ließ der Landrat verlauten. Und ob den Bebauungsplänen entsprechend gebaut wird, kann er auch nicht prüfen.

Haben Gesetze und Verordnungen nicht den Sinn, dass wir alle wissen, an welche Regeln wir uns zu halten haben, damit ein geordnetes, friedliches Zusammenleben möglich ist?

Sollte der Landkreis nicht wenigstens bei selbstverfassten Verordnungen an der urspünglich zugeschriebenen Bedeutung festhalten?

Muss man im Kreis Stade immer damit rechnen, dass der Landkreis einen drankriegen könnte, weil es ihm in den Sinn kommt, Gesetze und Verordnungen neu auszulegen?

Dieselbe Formulierung zum Fahrradfahren außerhalb gekennzeichneter Wege findet sich übrigens auch in der Verordnung zum NSG Braken und Harselah. Das heißt, dass auch hier „das Befahren eines Weges innerhalb des NSG-Gebietes mit dem Fahrrad nur dann zulässig ist, wenn dieser Weg dafür besonders gekennzeichnet ist„.

An welchen Kennzeichen erkennen Radfahrerinnen und Radfahrer, dass das Fahrradfahren erlaubt ist?

Gibt es eigentlich einen vernünftigen Grund dafür, dass rücksichtsvolle Fahrradfahren auf Wegen in Naturschutzgebieten zu verbieten?

In den meisten Naturschutzgebieten im Landkreis gibt es keine Spezialregelung für das Fahrradfahren, siehe diese Liste. Die macht auch keinen Sinn, weil fahrradfahren die Natur nicht stärker beeinträchtigt als wandern. Mit gefällt die Regelung im in der Verordnung zum NSG „Moore bei Buxtehude“:
„Gemäß § 24 Abs. 2 Satz 2 NNatG darf das NSG außerhalb der Wege nicht betreten oder auf sonstige Weise aufgesucht werden. Als Wege gelten nicht Trampelpfade, Wildwechsel, Waldschneisen und Rückelinien.“

Eine Beschilderung ist damit nicht notwendig. Kein Rätselraten, was genau unter einem gekennzeichneten oder befestigten Weg zu verstehen ist. Und eine Klarstellung, was nicht als Weg zählt.

Steinbeckweg – angebliches Radfahrverbot unwirksam

Das angeblich bestehende Radfahrverbot auf dem „Steinbeck-Wanderweg“ dürfte unwirksam sein.

Auf mündliche Nachfrage im Kreisausschuss für Regionalplanung und Umwelt am 26.1.21 antwortete der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Herr Dr. Andreas, die Verhängung des Radfahrverbotes sei ein Irrtum. Auf dem gekennzeichneten Steinbeck-Wanderweg sei Radfahren erlaubt. Die versehentlich installierten Schilder würden ausgetauscht.

Irrtümer zugeben und Folgen beseitigen. So wünsche ich mir unsere Verwaltungen. Fehler können schließlich jedem passieren und sie zuzugeben ist ein Zeichen von Stärke und schafft Vertrauen.

Radfahrverbotspiktogramm – irreführend und falsch

Keine Ahnung, warum der Landkreis die Äußerungen von Herrn Dr. Andreas schon am nächsten Tag schriftlich revidierte und im März ein weiteres Mal behauptete, es gäbe ein Radfahrverbot auf dem Steinbeckweg.

Tatsächlich gibt es das nach Einschätzung eines von mir zu Rate gezogenen Rechtsanwaltes nicht. Denn – im Gegensatz zu Verkehrsschildern – haben die roten Hinweisschilder mit dem Radfahrverbotspiktogramm keinerlei Regelungscharakter. Die Schilder weisen lediglich auf das Naturschutzgebiet und die für dieses geltende Schutzgebietsverordnung hin. Was erlaubt ist und was nicht, das regeln die Schutzgebietsverordnung und das Niedersächsische Waldgesetz. Danach ist Fahrradfahren auf allgemein „gekennzeichneten Wegen“ bzw. auf „tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet“. Um einen solchen Weg handelt es sich bei dem sogenannten „Steinbeck-Wanderweg“.

Ich gehe davon aus, dass der Landkreis demnächst so verfahren wird, wie im Januar von Herrn Dr. Andreas angekündigt und die versehentlich installierten Schilder austauscht.

 

Steinbeckweg – Radfahrverbot angeblich rechtens

Ein Versehen? So einfach ist es wohl doch nicht.

Die Verordnung gibt kein Radfahrverbot her

Vielleicht wurde das Radfahrverbot am Leiter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorbei angeordnet. Schon sonderbar, was im Landkreis passiert.

Jedenfalls erhielt ich am Tag nach der Ausschusssitzung, in welcher die „Versehens-Äußerung“ gefallen war, ein Schreiben vom Landkreis und 2 Tage später eine Stellungnahme im Auftrag der zuständigen Dezernentin, dass das Radfahrverbot gewollt, zweckmäßig und rechtens sei.

Letzteres darf bezweifelt werden.

Nach der Verordnung von 1997 und der aktuellen Verordnung von 2018 über das Naturschutzgebiet (NSG) „Aueniederung und Nebentäler“ (NSG-LÜ 216) ist es verboten, das NSG außerhalb gekennzeichneter Wege zu betreten oder zu befahren. Bei dem „Steinbeck-Wanderweg“ genannten Weg handelt es sich um einen gekennzeichneten Weg. Das sieht der Landkreis auch so.

Gekennzeichnete Wege dürfen mit Fahrrädern befahren werden.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Neben diesen (Natur-)Schutzzielen soll das landschaftlich reizvolle Gebiet auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und ein besonderes Naturerleben ermöglichen.

Warum dann das Verbot? Aus den Verordnungen lässt es sich nicht ableiten.

Das begründet der Landkreis mit Begegnungskonflikten auf dem engen Weg. Diese spiegeln sich letztendlich in der schlechten Wegebeschaffenheit durch Reiter und Radfahrer wieder. Das Wandern auf dem Weg wird dadurch immer schwieriger und in der Folge entstehen neue Pfade als Ausweichstrecken im Gelände.

Soso, die Radfahrer und Reiter haben den Weg so schlimm zugerichtet… Als weitere Gründe für die Sperrung auf dem gekennzeichneten Weg nennt der Landkreis, Mountain-Biker, die das NSG außerhalb der Wege befahren – was ohnehin verboten war und ist – sowie die Tatsache, dass der Weg teilweise über Privatgrund führt. Das ist nicht erst seit dem Eigentümerwechsel so.

Die Frage also, mit welchem Recht das Fahrradfahren auf dem gekennzeichneten Weg verboten wurde, bleibt weiter offen.

Der Steinbeckweg ist seit Generationen ein beliebter Waldweg, der ohne Probleme und ohne besondere Einschränkungen von Fußgängern, Radfahrern und Reitern(?) genutzt wurde. Meist ist er ein Wirtschaftsweg, breit genug für 2-spurige Fahrzeuge. – Ich wurde in Harsefeld geboren und kenne den Weg seit meiner Kindheit.

Im Gegensatz zu vielen Nebenwegen handelt es sich bei dem Steinbeckweg um die Hauptroute durch das landschaftlich reizvolle Steinbecktal. Dieser Weg wird auch gerne von Radfahrern auf etwas weiteren Touren um den Block oder für ausgedehnte Touren durch Aue-, Steinbeck- und Estetal gewählt. Attraktive Alternativen durch das Steinbecktal gibt es nicht für Radfahrer.

Die schlechte Wegbeschaffenheit und die Engstellen sind das Ergebnis unterlassener Reparaturen nach Waldarbeiten mit schweren Maschinen und mangelhafter Pflege des Weges und nicht etwa das Ergebnis der Nutzung durch Radfahrer und Reiter, wie es der Landkreis behauptet. Diese Mängel gehören beseitigt! Denn sie sind es, die dazu führen, dass insbesondere Fussgänger an vielen Stellen den Weg unerlaubt verlassen, um die schadhaften Stellen, meist tiefe Matschlöcher, zu umgehen, nicht die Radfahrer!

Nach meinen Informationen möchte ein neuer Waldbesitzer seinen Wald am liebsten ganz für die Öffentlichkeit sperren. Der Landkreis hat sich anscheinend darauf eingelassen, indem er vorerst(?) Radfahrer und Reiter von der Nutzung ausschließt. Radfahrer zerstören keine intakten Wege. Die Schäden und Ausweichwege als Rechtfertigung für ein Radfahrverbot heranzuziehen, halte ich für unzulässig, weil das Radfahren dafür nicht ursächlich ist.

Alle wollen, dass wir uns mehr an frischer Luft bewegen und so etwas für unsere Gesundheit tun. Mit der Sperrung für Radfahrer hat der Landkreis das Interesse Einzelner über das Gemeinwohl gestellt, offenbar ohne vorher mit den Touristikern und den betroffenen Kommunen zu sprechen.

Das ist nicht in Ordnung!

Unten ein paar Links zu Veranstaltungen, die auf weiten Strecken über genau solche Wege wie den Steinbeckweg führen und so Werbung dafür machen, dass die Teilnehmer mit ihren Familien wiederkommen.

Allzeit pannen- und unfallfreie Fahrt wünscht
Ralf

Transbrandenburg

Transbrandenburg – 3 Tage querfeldein

Hanse Gravel – Von Hamburg nach Stettin

Hansegravel und zurück – 1080 km in 7 Tagen

Holy Gravel – Von Hamburg eine Runde durch Schleswig-Holstein
https://holygravel.de/