Klare Regeln, die die Mehrheit der Bevölkerung als gut und richtig anerkennt, sichern den sozialen Frieden und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Unklare oder widersprüchliche Regeln untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Verwaltung und in deren Regelungskompetenz. Verstärkt wird der Vertrauensverlust, wenn Behörden mangelhafte Regeln nicht nachbessern oder willkürlich auslegen, sondern herumlavieren und den Eindruck vermitteln: „Schrei‘ Du nur. Gegen uns kommst Du nicht an.“ So ein Verwaltungshandeln führt zu Politikverdrossenheit und einem Werteverfall. Am Ende macht jeder, was er will. Wo kein Kläger ist, da ist kein Richter. Und wo ein Kläger ist, da müssen Gerichte klären, wozu Politik und Verwaltung nicht in der Lage waren.
Im konkreten Fall provozieren die Schilder mit den Radfahrverbotspiktogrammen – hoffentlich nur verbale – Auseinandersetzungen zwischen Menschen, die sich auf die Hinweisschilder (Radfahren verboten), und Menschen, die sich auf die Schutzgebietsverordnung (Radfahren erlaubt) berufen. Beide glauben sich im Recht. Verantwortlich ist der Landkreis.
Dieser Anlass für Streitigkeiten muss beseitigt, der Rechtsfrieden gesichert werden. Das ist einfach. Denn die Rechtslage ist klar: Bürgerrechte dürfen nur aufgrund von Gesetzen und Verordnungen eingeschränkt werden. Im Naturschutzgebiet (NSG) „Aueniederung und Nebentälter“ gilt die im Dezember 2018 Recht gewordene Schutzgebietsverordnung. Darin ist das Fahrradfahren geregelt. Unter § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 15 steht, untersagt ist, „das Gebiet außerhalb gekennzeichneter Wege mit Fahrrädern zu befahren.“ Das bedeutet im Umkehrschluss, dass Fahrradfahren auf gekennzeichneten Wegen erlaubt ist.
Zwei Jahre später, im Dezember 2020, kennzeichnete der Landkreis den Steinbeckweg mit über 20 Schildern, die auf das NSG hinweisen und mit einem Radfahrverbotspiktogramm fälschlich den Eindruck vermitteln, das Radfahren sei auf diesem Weg verboten.
Diese Piktogramme sind zu entfernen.
Im Januar diesen Jahres wies ich den Landkreis erstmals auf den Widerspruch zwischen der maßgeblichen Verordnung und den Verbotspiktogrammen auf den Hinweisschildern hin. Das angebliche Radfahrverbot war seitdem Thema im zuständigen Kreisausschuss und in Gesprächen mit den Kreistagsmitgliedern und Landratskandidaten Björn Protze (SPD) und Kai Seefried (CDU). Dennoch wurde der Widerspruch bis heute nicht aufgelöst.
Weil Politik und Verwaltung bisher versagten, müssen wohl wieder die Gerichte entscheiden. Als wenn die nicht genug zu tun hätten. Oder gibt es eine andere Möglichkeit als eine Selbstanzeige wegen Fahrradfahrens auf dem gekennzeichneten Steinbeck-Wanderweg und den Marsch durch die Instanzen? Wie lange dauert das? Wie lange soll die Rechtsunsicherheit fortbestehen? Geht das wirklich nicht anders?
So ist das Fahrradfahren in NSG im Landkreis geregelt: Liste (PDF)