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Steinbeckweg – Radfahrverbot angeblich rechtens

Ein Versehen? So einfach ist es wohl doch nicht.

Die Verordnung gibt kein Radfahrverbot her

Vielleicht wurde das Radfahrverbot am Leiter der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vorbei angeordnet. Schon sonderbar, was im Landkreis passiert.

Jedenfalls erhielt ich am Tag nach der Ausschusssitzung, in welcher die „Versehens-Äußerung“ gefallen war, ein Schreiben vom Landkreis und 2 Tage später eine Stellungnahme im Auftrag der zuständigen Dezernentin, dass das Radfahrverbot gewollt, zweckmäßig und rechtens sei.

Letzteres darf bezweifelt werden.

Nach der Verordnung von 1997 und der aktuellen Verordnung von 2018 über das Naturschutzgebiet (NSG) „Aueniederung und Nebentäler“ (NSG-LÜ 216) ist es verboten, das NSG außerhalb gekennzeichneter Wege zu betreten oder zu befahren. Bei dem „Steinbeck-Wanderweg“ genannten Weg handelt es sich um einen gekennzeichneten Weg. Das sieht der Landkreis auch so.

Gekennzeichnete Wege dürfen mit Fahrrädern befahren werden.

Weiter heißt es in dem Schreiben: „Neben diesen (Natur-)Schutzzielen soll das landschaftlich reizvolle Gebiet auch für die Öffentlichkeit zugänglich sein und ein besonderes Naturerleben ermöglichen.

Warum dann das Verbot? Aus den Verordnungen lässt es sich nicht ableiten.

Das begründet der Landkreis mit Begegnungskonflikten auf dem engen Weg. Diese spiegeln sich letztendlich in der schlechten Wegebeschaffenheit durch Reiter und Radfahrer wieder. Das Wandern auf dem Weg wird dadurch immer schwieriger und in der Folge entstehen neue Pfade als Ausweichstrecken im Gelände.

Soso, die Radfahrer und Reiter haben den Weg so schlimm zugerichtet… Als weitere Gründe für die Sperrung auf dem gekennzeichneten Weg nennt der Landkreis, Mountain-Biker, die das NSG außerhalb der Wege befahren – was ohnehin verboten war und ist – sowie die Tatsache, dass der Weg teilweise über Privatgrund führt. Das ist nicht erst seit dem Eigentümerwechsel so.

Die Frage also, mit welchem Recht das Fahrradfahren auf dem gekennzeichneten Weg verboten wurde, bleibt weiter offen.

Der Steinbeckweg ist seit Generationen ein beliebter Waldweg, der ohne Probleme und ohne besondere Einschränkungen von Fußgängern, Radfahrern und Reitern(?) genutzt wurde. Meist ist er ein Wirtschaftsweg, breit genug für 2-spurige Fahrzeuge. – Ich wurde in Harsefeld geboren und kenne den Weg seit meiner Kindheit.

Im Gegensatz zu vielen Nebenwegen handelt es sich bei dem Steinbeckweg um die Hauptroute durch das landschaftlich reizvolle Steinbecktal. Dieser Weg wird auch gerne von Radfahrern auf etwas weiteren Touren um den Block oder für ausgedehnte Touren durch Aue-, Steinbeck- und Estetal gewählt. Attraktive Alternativen durch das Steinbecktal gibt es nicht für Radfahrer.

Die schlechte Wegbeschaffenheit und die Engstellen sind das Ergebnis unterlassener Reparaturen nach Waldarbeiten mit schweren Maschinen und mangelhafter Pflege des Weges und nicht etwa das Ergebnis der Nutzung durch Radfahrer und Reiter, wie es der Landkreis behauptet. Diese Mängel gehören beseitigt! Denn sie sind es, die dazu führen, dass insbesondere Fussgänger an vielen Stellen den Weg unerlaubt verlassen, um die schadhaften Stellen, meist tiefe Matschlöcher, zu umgehen, nicht die Radfahrer!

Nach meinen Informationen möchte ein neuer Waldbesitzer seinen Wald am liebsten ganz für die Öffentlichkeit sperren. Der Landkreis hat sich anscheinend darauf eingelassen, indem er vorerst(?) Radfahrer und Reiter von der Nutzung ausschließt. Radfahrer zerstören keine intakten Wege. Die Schäden und Ausweichwege als Rechtfertigung für ein Radfahrverbot heranzuziehen, halte ich für unzulässig, weil das Radfahren dafür nicht ursächlich ist.

Alle wollen, dass wir uns mehr an frischer Luft bewegen und so etwas für unsere Gesundheit tun. Mit der Sperrung für Radfahrer hat der Landkreis das Interesse Einzelner über das Gemeinwohl gestellt, offenbar ohne vorher mit den Touristikern und den betroffenen Kommunen zu sprechen.

Das ist nicht in Ordnung!

Unten ein paar Links zu Veranstaltungen, die auf weiten Strecken über genau solche Wege wie den Steinbeckweg führen und so Werbung dafür machen, dass die Teilnehmer mit ihren Familien wiederkommen.

Allzeit pannen- und unfallfreie Fahrt wünscht
Ralf

Transbrandenburg

Transbrandenburg – 3 Tage querfeldein

Hanse Gravel – Von Hamburg nach Stettin

Hansegravel und zurück – 1080 km in 7 Tagen

Holy Gravel – Von Hamburg eine Runde durch Schleswig-Holstein
https://holygravel.de/

Steinbeck-Wanderweg für Radfahrer gesperrt? Ein Versehen…

Kürzlich mussten wir feststellen, dass von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Steinbeck-Wanderweg Schilder aufgestellt wurden, die die Benutzung des Weges durch Radfahrer untersagen.

Eine schriftliche Nachfrage beim Leiter der UNB blieb bis heute unbeantwortet.

Erst eine Nachfrage der Vorsitzenden der Grünen Fraktion im Kreistag, Verena Wein-Wilke, bei der UNB brachte Aufklärung und zwar:

Radfahren ist auf markierten Wegen erlaubt. Auf dem sogenannten Steinbeck-Wanderweg (zwischen Brandenweg und Rutenbeck) ist Radfahren deshalb erlaubt. Die versehentlich installierten Schilder werden ausgetauscht.

Wenn Du also auf dem Steinbeck-Wanderweg als Radfahrer einem Fußgänger begegnest und dieser Dich wegen Deines vermeintlichen Regelverstoßes anspricht, dann bleibe freundlich und kläre den Fußgänger auf. Woher soll der Fußgänger wissen, dass das Radfahrverbot versehentlich falsch ausgeschildert wurde?

Allzeit pannen- und unfallfreie Fahrt wünscht
Euer RSC Harsefeld