Am 29.3.17 erschien im Stader Tageblatt auf Seite 22 ein Artikel mit der Überschrift „Motocross in der geschützten Natur“.
Darin steht unter anderem:
In beiden Gebieten ist das Motorrad- und Mountainbikefahren strikt verboten. Bei Zuwiderhandlungen drohen Bußgelder bis zu 2.500 Euro (Landschaftsschutzgebiet) beziehungsweise 5.000 Euro (Naturschutzgebiet).