Archiv für den Monat: April 2021

Steinbeckweg – angebliches Radfahrverbot unwirksam

Das angeblich bestehende Radfahrverbot auf dem „Steinbeck-Wanderweg“ dürfte unwirksam sein.

Auf mündliche Nachfrage im Kreisausschuss für Regionalplanung und Umwelt am 26.1.21 antwortete der Leiter der Unteren Naturschutzbehörde, Herr Dr. Andreas, die Verhängung des Radfahrverbotes sei ein Irrtum. Auf dem gekennzeichneten Steinbeck-Wanderweg sei Radfahren erlaubt. Die versehentlich installierten Schilder würden ausgetauscht.

Irrtümer zugeben und Folgen beseitigen. So wünsche ich mir unsere Verwaltungen. Fehler können schließlich jedem passieren und sie zuzugeben ist ein Zeichen von Stärke und schafft Vertrauen.

Radfahrverbotspiktogramm – irreführend und falsch

Keine Ahnung, warum der Landkreis die Äußerungen von Herrn Dr. Andreas schon am nächsten Tag schriftlich revidierte und im März ein weiteres Mal behauptete, es gäbe ein Radfahrverbot auf dem Steinbeckweg.

Tatsächlich gibt es das nach Einschätzung eines von mir zu Rate gezogenen Rechtsanwaltes nicht. Denn – im Gegensatz zu Verkehrsschildern – haben die roten Hinweisschilder mit dem Radfahrverbotspiktogramm keinerlei Regelungscharakter. Die Schilder weisen lediglich auf das Naturschutzgebiet und die für dieses geltende Schutzgebietsverordnung hin. Was erlaubt ist und was nicht, das regeln die Schutzgebietsverordnung und das Niedersächsische Waldgesetz. Danach ist Fahrradfahren auf allgemein „gekennzeichneten Wegen“ bzw. auf „tatsächlich öffentlichen Wegen gestattet“. Um einen solchen Weg handelt es sich bei dem sogenannten „Steinbeck-Wanderweg“.

Ich gehe davon aus, dass der Landkreis demnächst so verfahren wird, wie im Januar von Herrn Dr. Andreas angekündigt und die versehentlich installierten Schilder austauscht.