Kürzlich mussten wir feststellen, dass von der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) am Steinbeck-Wanderweg Schilder aufgestellt wurden, die die Benutzung des Weges durch Radfahrer untersagen.
Eine schriftliche Nachfrage beim Leiter der UNB blieb bis heute unbeantwortet.
Erst eine Nachfrage der Vorsitzenden der Grünen Fraktion im Kreistag, Verena Wein-Wilke, bei der UNB brachte Aufklärung und zwar:
Radfahren ist auf markierten Wegen erlaubt. Auf dem sogenannten Steinbeck-Wanderweg (zwischen Brandenweg und Rutenbeck) ist Radfahren deshalb erlaubt. Die versehentlich installierten Schilder werden ausgetauscht.
Wenn Du also auf dem Steinbeck-Wanderweg als Radfahrer einem Fußgänger begegnest und dieser Dich wegen Deines vermeintlichen Regelverstoßes anspricht, dann bleibe freundlich und kläre den Fußgänger auf. Woher soll der Fußgänger wissen, dass das Radfahrverbot versehentlich falsch ausgeschildert wurde?
Allzeit pannen- und unfallfreie Fahrt wünscht
Euer RSC Harsefeld