Training zu Zeiten von COVID-19

Martin erkundigte sich, ob wir trotz des in Niedersachsen geltenden Kontaktverbots mit mehr als 2 Personen Radsport betreiben, also gemeinsam trainieren dürfen.

Als Antwort erhielt er ein Schreiben des niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport an die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände, in dem es u.a. heißt:

„Die Landesregierung wird mit der nächsten Änderungsverordnung zum 06.05.2020 das Sporttreiben auf öffentlichen und privaten Freiluftsportanlagen in Niedersachsen wieder möglich machen.
Abweichend von der generellen Schließung der öffentlichen und privaten Sportanlagen, sollen der Betrieb und die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen im Freien zur Ausübung von kontaktlosem Sport möglich sein. Voraussetzung dafür ist, dass jede Person ständig einen Abstand von mindestens 2 Metern zu anderen Personen einhält.“

und weiter:

„Zu beschreiben, wie die Ausübung von Sport unter diesen Bedingungen konkret aussehen kann, ist Aufgabe des organisierten Sports. Der DOSB hat deshalb mit seinen Fachverbänden und Landessportbünden bereits für praktisch alle Sportarten entsprechende Konzepten ausgearbeitet.“ Siehe dazu die „Zehn Leitplanken des DOSB„.

Wir interpretieren das so, dass wir die öffentliche „Freiluftsportanlage“ Straße in der Gruppe nutzen dürfen, sofern wir mindestens 2 Meter Abstand einhalten.

Das ist doch was. Wir fahren wieder! 🙂

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